Eine Edeka-Verkäuferin besteht auf einer Gehaltsabrechnung auf Papier statt der im Unternehmen üblichen digitalen Variante. Das BAG sieht das in einer Grundsatzentscheidung anders. Das Ausdrucken im Betrieb muss aber möglich sein.

Sollten Bereitschaftsdienste in der Justiz pauschal zusätzlich vergütet werden? In