Ein Mann fährt viel zu schnell auf der Autobahn und erhält eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Er beruft sich auf eine „verwirrende Beschilderung“. Das OLG Frankfurt zweifelt dagegen, ob der Mann kognitiv noch verkehrstauglich ist.

Hänge-WC, Handtuchheizkörper und kleine Balkone sind auch in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig.


