„Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein“: Nach diesem Hinweis fuhr ein BMW-Fahrer in die Waschanlage. Danach war sein Auto zwar sauber, aber auch kaputt. Die Betreiberin der Waschanlage muss dafür nicht zahlen, so der BGH.

Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen


