Das VG Köln hat entschieden, dass BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht zur ARD-„Wahlarena“ zur Bundestagswahl 2025 eingeladen werden musste. Das spezielle Format dürfe der Sender auf aussichtsreiche Kanzlerkandidaten beschränken.

Nach dem dreitägigen Treffen in Potsdam konnten die Innenminister der Länder


