VG Berlin sieht Ermessensfehler: Auflösung des „Palästina-Kongresses“ war rechtswidrig

So problematisch die einzelnen Redner auf dem „Palästina-Kongress 2024“ auch waren: Die Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Nicht nur die Berliner Polizei handelte rechtswidrig.

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