So problematisch die einzelnen Redner auf dem „Palästina-Kongress 2024“ auch waren: Die Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Nicht nur die Berliner Polizei handelte rechtswidrig.

Ein im Ausland lebender Deutscher scheiterte mit dem Versuch, seine


