Darf ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender die Wahlergebnisse kleinerer Parteien unter „Andere“ zusammenfassen? Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu entschieden und dabei Chancengleichheit und Rundfunkfreiheit gegeneinander abgewogen.

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, äußert sich deutlich: eine


