Eine Frau hatte online einen Termin für ein Permanent Make-up gebucht und direkt bezahlt. Erst kurz vor dem Termin wurde sie über die Risiken informiert. Das AG München sagt: Kommt die Aufklärung so spät, bekommt die Kundin alles Geld zurück.

Hält ein Gericht die Berufung für aussichtslos, darf es diese


