Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit – und zwar, ohne dass die Tarifparteien erst ihre diskriminierenden Regelungen nachbessern müssen. Das BAG stellt sich damit nicht gegen das BVerfG.

PayPal, Klarna, Ratepay: Was als komfortables Bezahlsystem begann, treibt viele


