Das OLG Schleswig-Holstein stellt klar, dass ein Transsexueller, der sein Geschlecht von weiblich auf männlich änderte, als Vater eines während der Ehe geborenen Kindes eingetragen werden kann. Biologische Abstammung sei nicht notwendig.
<p>Die Verbraucherzentrale führt Musterfeststellungsklagen wegen aus ihrer Sicht falsch berechneter