Wenn beim BAföG-Antrag etwas schiefgeht, stellt sich die Frage: Wer hat’s verbockt? Das BVerwG macht klar, dass auch das BAföG-Amt bei Fehlern verantwortlich sein kann. In diesem Fall mindert Mitverschulden den Rückforderungsanspruch.
<p>Wer wissen will, wie hoch der Spinatanteil im Rahmspinat ist