BVerwG zur BAföG-Rückforderung: Schludriges Amt trägt Mitschuld

Wenn beim BAföG-Antrag etwas schiefgeht, stellt sich die Frage: Wer hat’s verbockt? Das BVerwG macht klar, dass auch das BAföG-Amt bei Fehlern verantwortlich sein kann. In diesem Fall mindert Mitverschulden den Rückforderungsanspruch.

Weiterlesen

Weitere Themen

Mitten im Streit um offene Mobilfunkrechnungen ließ ein Unternehmen seine

Weiterlesen »

Darf ein Vergleichsportal wie Check24 Versicherungen mit Noten bewerten, ohne

Weiterlesen »