Der BGH hat entschieden: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen lassen. Ein jahrelanger Streit um Facebooks „App-Zentrum“ stärkt nun den digitalen Verbraucherschutz.

War es die Kollegin im Besprechungszimmer oder doch der Verkäufer


