Ein Saunabesucher blieb zwei Minuten am heißen Ofen stehen, verbrannte sich die Füße und forderte Schadensersatz. Doch das LG Coburg bleibt cool: Wer in der Sauna vergisst, dass Hitze Gefahren mit sich bringt, muss mit den Konsequenzen leben.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind.


