BGH bejaht Zahlungsanspruch: Geschäftsunfähige Frau bleibt auf Notarkosten sitzen

Wie ein Lehrbuchfall: Eine Frau will ihren Bankberater adoptieren, um ihn als Alleinerben einzusetzen. Später stellt sich heraus: Sie war unerkannt geisteskrank und geschäftsunfähig. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen, so der BGH.

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