Ein Massagesalon diente offenbar nur als Tarnung für ein Prostitutionsgewerbe. Das VG Köln bestätigt: Bei einem entsprechenden Verdacht darf die Behörde nicht nur diesen einen Salon, sondern gleich alle Lokalitäten des Betreibers schließen.

Seit Jahren gibt es einen Rechtsstreit um den deutschen Internetunternehmer


