„Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein“: Nach diesem Hinweis fuhr ein BMW-Fahrer in die Waschanlage. Danach war sein Auto zwar sauber, aber auch kaputt. Die Betreiberin der Waschanlage muss dafür nicht zahlen, so der BGH.

Wenn das BAMF am Wochenende nicht arbeitet, geht das nicht