Freiwillige Beiträge zählen bei der Grundrente nicht, nur Pflichtbeitragszeiten werden berücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und die Klage eines Rentners abgewiesen. Die Ungleichbehandlung sei rechtlich zulässig.

2025 stellten deutlich weniger Menschen in Deutschland einen Asylantrag –

