Hinweis „Werk mit umstrittenen Inhalt“ keine Grundrechtsverletzung: Stadtbücherei Münster darf vor eigenen Büchern warnen

Leseempfehlungen in Bibliotheken sind keine Seltenheit. Doch was gilt für eine Warnung? Ein Autor klagte gegen einen kritischen Einordnungshinweis und sieht das staatliche Neutralitätsprinzip als verletzt an. Jetzt entschied das VG Münster.

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