Im Nachgang zum Solingen-Attentat geriet eine Asylrechtsanwältin ins mediale Fadenkreuz insbesondere des rechtspopulistischen Portals NiUS. Doch was DAV und BRAK stark kritisierten, war laut dem LG Berlin II rechtmäßige Berichterstattung.

Sorgen um die globale Wirtschaft und die Angst vor einem


