Ein Saunabesucher blieb zwei Minuten am heißen Ofen stehen, verbrannte sich die Füße und forderte Schadensersatz. Doch das LG Coburg bleibt cool: Wer in der Sauna vergisst, dass Hitze Gefahren mit sich bringt, muss mit den Konsequenzen leben.

Werden Geldautomaten gesprengt, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden,