Wenn beim BAföG-Antrag etwas schiefgeht, stellt sich die Frage: Wer hat’s verbockt? Das BVerwG macht klar, dass auch das BAföG-Amt bei Fehlern verantwortlich sein kann. In diesem Fall mindert Mitverschulden den Rückforderungsanspruch.

In einem Kommentar auf Instagram setzte ein User die Situation


