Revision vor dem BGH: Ist die Haftstrafe gegen Lina E., die als Teil einer Gruppe Anhängern der rechten Szene aufgelauert und diese angegriffen hat, zu gering ausgefallen? Nein, die Vorinstanz habe keine Rechtsfehler gemacht, so Karlsruhe.

Der Arbeitgeber hat ein grundsätzliches Weisungsrecht. Dass im Einzelfall aber


