Wie ein Lehrbuchfall: Eine Frau will ihren Bankberater adoptieren, um ihn als Alleinerben einzusetzen. Später stellt sich heraus: Sie war unerkannt geisteskrank und geschäftsunfähig. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen, so der BGH.

Darf ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender die Wahlergebnisse kleinerer Parteien unter „Andere“


