BVerfG zu Maja T. und dem Budapest-Komplex: Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig

Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig. Das hat das BVerfG auf ihre Verfassungsbeschwerde hin entschieden. Sie war in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Österreich nach Ungarn überstellt worden.

Read More

Weitere Themen

Das Verfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle am OVG in

Weiterlesen »

Meta-Konzernchef Mark Zuckerberg kündigt die Abkehr vom bisherigen Moderationsmodell bei

Weiterlesen »