Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig. Das hat das BVerfG auf ihre Verfassungsbeschwerde hin entschieden. Sie war in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Österreich nach Ungarn überstellt worden.

Statistiken der Strafrechtspflege können eine wichtige Datenquelle sein, nicht nur