Welche Umstände dürfen bei Reiserücktritten wegen der Corona-Pandemie berücksichtigt werden? Damit hat sich der BGH in mehreren Verfahren befasst und sämtliche Urteile aufgehoben. Die Gerichte stehen vor einer schwierigen Aufgabe.
Gigantischer Umsatz und trotzdem kein Erfolgsgeschäft? SPIEGEL-Redakteurin Kristina Gnirke sagt,