BAG sagt Ja zu digitaler Gehaltsabrechnung: „Kein Anspruch auf Papierform alter Schule“

Eine Edeka-Verkäuferin besteht auf einer Gehaltsabrechnung auf Papier statt der im Unternehmen üblichen digitalen Variante. Das BAG sieht das in einer Grundsatzentscheidung anders. Das Ausdrucken im Betrieb muss aber möglich sein.

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