Beschwerde vom OVG zurückgewiesen: Verfassungsschutz darf sächsische AfD als gesichert rechtsextrem einstufen

Im Dezember 2023 hat der Verfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese setzte sich gerichtlich zur Wehr – vergeblich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen.

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