Ein Massagesalon diente offenbar nur als Tarnung für ein Prostitutionsgewerbe. Das VG Köln bestätigt: Bei einem entsprechenden Verdacht darf die Behörde nicht nur diesen einen Salon, sondern gleich alle Lokalitäten des Betreibers schließen.

Über 4.000 Wolfsrisse im Jahr 2024: Jetzt sieht ein Gesetzentwurf


