Das Jugendamt verklagte eine Kindesmutter wegen einer Unterhaltspflicht – doch das Familiengericht erließ den Beschluss gegen den Vater. Lässt sich der Fehler nachträglich berichtigen? Nein, sagt das OLG. Das heißt: Alles wieder auf Anfang.

Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es nach


