Wenn der Flugablauf wegen schlechtem Wetter durcheinander gerät, dürfen Airlines selbst entscheiden, welche Flüge sie ausfallen lassen. Eine Annullierung ist auch zur Vermeidung von Verspätungen am nächsten Tag zulässig, entschied der BGH.

Ballspielen mit Freunden auf eigene Gefahr! Diesem Motto folgt das


