In zwei Fällen versagt der BGH Immobilienmaklern ihren Lohn. Der Grund: Beide Male wurden Vereinbarungen getroffen, die den Verbraucherschutz umgehen. Eigentlich sollen sich Verkäufer und private Käufer die Maklerkosten teilen.

Wer in Deutschland pendeln muss, verbringt viele Stunden mit Warten.

