Umsonst vermittelt: BGH stärkt Verbraucherrechte beim Immobilienkauf

In zwei Fällen versagt der BGH Immobilienmaklern ihren Lohn. Der Grund: Beide Male wurden Vereinbarungen getroffen, die den Verbraucherschutz umgehen. Eigentlich sollen sich Verkäufer und private Käufer die Maklerkosten teilen.

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