<p>Das Tierhaltungskennzeichen soll Verbraucher:innen auf einen Blick vermitteln, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Bislang gilt die verpflichtende Haltungskennzeichnung lediglich für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Am 20. Dezember wird im Bundestag die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung diskutiert. Der vzbv begrüßt, dass die Regierungsfraktionen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt haben. </p>

Muss man sich schon während einer Freistellung um einen neuen

