BAG zum anderweitigen Verdienst während der Kündigungsfrist: Keine Böswilligkeit im uneendeten Arbeitsverhältnis

Muss man sich schon während einer Freistellung um einen neuen Job bemühen? Nein, entschied das BAG. Der kündigende Arbeitgeber kann den Mitarbeiter ja selbst beschäftigen. 

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