Sozialgericht München zu Videosprechstunden: „Tschüss Wartezimmer. Hallo Online-Arzt“ ist unzulässige Werbung

Ein Unternehmen bot die Vermittlung von Online-Sprechstunden an. Dass Patienten sich dafür aber registrieren mussten, war nur einer der unzulässigen Vorgänge. Das Sozialgericht München fand noch einiges mehr. 

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