BGH entscheidet zugunsten ungezeugter Kinder: Ungezeugt im Grundbuch

Noch nicht auf der Welt, dafür aber schon ein Recht an einem Grundstück: Eine noch nicht gezeugte Person kann Inhaberin eines Grundpfandrechts sein und ein solches auch erwerben, entschied der BGH. Damit ist ein Meinungsstreit geklärt.
 

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