Ein Unternehmen bot die Vermittlung von Online-Sprechstunden an. Dass Patienten sich dafür aber registrieren mussten, war nur einer der unzulässigen Vorgänge. Das Sozialgericht München fand noch einiges mehr.

Gigantischer Umsatz und trotzdem kein Erfolgsgeschäft? SPIEGEL-Redakteurin Kristina Gnirke sagt,


