Ein Ringer, der als Vereinsmitglied in der Bundesliga an Wettkämpfen teilnimmt, ist nicht selbstständig. Dafür spricht etwa, dass er pauschal und unabhängig von seinen Erfolgen vergütet wird, so das SG Mainz.

Trotz abgelehntem Eilantrag: Das Verwaltungsgericht stellt Argumente in den Raum,