Gilt Alarmbereitschaft als Arbeitszeit? Ja, meint das OVG in Nordrhein-Westfalen und beruft sich auf Europarecht. Zwei Feuerwehrmänner bekommen nun finanzielle Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten.

Jahrelang hat ein vermeintlicher Doktor und Professor für die NRW-Landesregierung


