65.000-Euro-Niederlage von Fler vor Bundesverfassungsgericht: Rapper können für ihr Publikum haften

Weil Rapper Fler sich nicht an ein Verbot einer Liedzeile hielt, musste er immer wieder Ordnungsgelder zahlen. Gegen eines erhob Fler Verfassungsbeschwerde. Doch sein Argument – das Publikum war’s – überzeugte die Verfassungsrichter nicht.

Weiterlesen

Weitere Themen

Ungewöhnlicher Familienzuwachs im Taunus: Eine Waschbärfamilie nistete sich im Dach

Weiterlesen »

Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden,

Weiterlesen »

Die Riester-Rente war ein Flop. Nun will die Bundesregierung eine

Weiterlesen »