OLG Karlsruhe zum Scheidungsrecht: Frau muss Trennungsjahr trotz Missbrauchs durch den Mann abwarten

Ein Ehemann hat seine Frau und zuletzt auch die gemeinsame Tochter verprügelt bzw. missbraucht. Den Ablauf des Trennungsjahres muss die Frau dennoch abwarten, so das OLG, weil sie trotz aller Gewalt immer wieder zu ihm zurückgekehrt war.

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