Zwischen Pferdeeigentümern und Reitbetrieben besteht ein Vertrauensverhältnis. Durch das Entwenden eines Sattels wird dieses erschüttert, stellt das LG Köln klar. Reitstallbetreiber könnten dem auch kein Vermieterpfandrecht entgegenhalten.

Der Bund trägt die Hauptlast der Kosten für den Nahverkehr,


