Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette „dm“ mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.

Rosenblüten-Tätowierungen auf beiden Handrücken hindern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der

