Ein Mann fährt viel zu schnell auf der Autobahn und erhält eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Er beruft sich auf eine „verwirrende Beschilderung“. Das OLG Frankfurt zweifelt dagegen, ob der Mann kognitiv noch verkehrstauglich ist.

Hat die AfD für ihre Landesliste in Niedersachsen rechtswidrig Plätze