OLG Frankfurt am Main zur Kommunikation mit Gerichten: Nicht-binäre Person muss mit „Sehr geehrter Herr…“-Anrede leben

Kann eine geschlechtsbezogene Anrede in Schreiben des Gerichts angegriffen werden? Das OLG Frankfurt am Main meint: Nein, denn es handele sich nicht um einen Justizverwaltungsakt. Auch richterliche Unabhängigkeit spiele eine Rolle.

Weiterlesen

Weitere Themen

Deutschlands höchstes Finanzgericht erklärt die Grundsteuer-Reform für rechtens. Doch Immobilieneigentümer

Weiterlesen »

Schwarz-Rot hat ein gigantisches Finanzpaket geschnürt und steuert auf Koalitionsgespräche

Weiterlesen »

Sieben Verdächtige aus der linksextremistischen Szene haben sich den Behörden

Weiterlesen »