OLG Frankfurt am Main zur Kommunikation mit Gerichten: Nicht-binäre Person muss mit „Sehr geehrter Herr…“-Anrede leben

Kann eine geschlechtsbezogene Anrede in Schreiben des Gerichts angegriffen werden? Das OLG Frankfurt am Main meint: Nein, denn es handele sich nicht um einen Justizverwaltungsakt. Auch richterliche Unabhängigkeit spiele eine Rolle.

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