Ein Journalist verlinkte in einem Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform „linksunten.indymedia“. Daraufhin durchsuchten Ermittler seine Privatwohnung. Das hat den Mann in seiner Rundfunkfreiheit verletzt, so das BVerfG.

<p>Sowohl im Supermarkt als auch in Online-Shops finden sich widersprüchlich


