Es geht um viel Geld, einen Hengst und dessen ausgeprägte „Hengstigkeit“: Die Frage, ob ein Nutzungsentgelt für einen turniererprobten Hengst wegen seiner wilden Eigenarten gemindert werden darf, beschäftigte nun das OLG Frankfurt am Main.

Der Vorwurf, ihr Anwalt würde sie betrügen und sei inkompetent,