Es geht um viel Geld, einen Hengst und dessen ausgeprägte „Hengstigkeit“: Die Frage, ob ein Nutzungsentgelt für einen turniererprobten Hengst wegen seiner wilden Eigenarten gemindert werden darf, beschäftigte nun das OLG Frankfurt am Main.

Bestimmte Grenzabschnitte kontrolliert die Polizei schon seit längerem. Ab Montag