OLG Frankfurt am Main verneint Unterlassungsanspruch: Name von Richterin darf im Buch „Rechte Richter“ stehen

Gerichtsverhandlungen sind ohnehin öffentlich und welche Informationen die Presse verwertet, kann diese immer noch selbst entscheiden. Daher darf im Buch „Rechte Richter“ der volle Name einer Richterin genannt werden, so das OLG Frankfurt.

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