Gerichtsverhandlungen sind ohnehin öffentlich und welche Informationen die Presse verwertet, kann diese immer noch selbst entscheiden. Daher darf im Buch „Rechte Richter“ der volle Name einer Richterin genannt werden, so das OLG Frankfurt.

<p>Die Verbraucherzentrale hat in den vergangenen Wochen mehrere Festivalangebote überprüft