Der Streit um das nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz in Köln geht weiter: Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren entschieden, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist.

Mit ihrer Forderung nach einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden konnten sich