Der Bund darf die Verwaltung der Akten seines Personals nicht einfach Landesbediensteten übertragen. Tut er es doch, kann dies einen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO begründen. Der Schaden liegt dann schon im Kontrollverlust.

2022 verurteilte das OLG Koblenz einen Syrer nach dem Weltrechtsprinzip


