Nachdem Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich rechtskräftig wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, zieht sie nun vor das BVerfG. Inhalt und Grundlage der Verfassungsbeschwerde sind noch unklar.

Mit der Antidiskriminierungsstelle versuchte erneut eine Regierungsstelle, dem Medium „Nius“


