Weg mit Briefumschlägen und dem Faxgerät. Ab August ist es möglich, Dokumente auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG einzureichen. Nur Bürger dürfen noch die altbekannten Übermittlungsmethoden nutzen.

Drei Ukrainer sollen im Auftrag Russlands Anschläge auf den Güterverkehr


